Neue Mehrwertsteuer auf E-Books ab 1.1.2015 (UPDATE) 6


AutorenIch denke mal, vor allem die Autoren unter meinen Lesern haben es bereits mitbekommen: Ab 1.1.2015 fallen für E-Books die Mehrwertsteuern des Landes an, in dem sich der Käufer befindet. Während sich das auf kleine Shops kaum auswirken wird, werden Amazon, iTunes und Co. davon getroffen, da sie ihre Steuern für E-Books bisher in Luxemburg mit 3% abrechnen – nun werden 19% fällig (persönlich bin ich von diesem Steuertrick mit Luxemburg alles andere als begeistert, aber hier geht es gerade allein um die praktischen Auswirkungen am 1.1.2015).

Wer bislang ausschließlich über Distributoren veröffentlicht hat, wird in erster Linie spüren, dass die Tantiemen bei manchen Shops fallen. Wenn ihr jedoch, so wie ich, ein Modell nutzt, bei dem ihr sowohl über einen Distributor (in meinem Fall Bookrix) sowie (nur als Beispiel) KDP veröffentlicht, dann steht ihr pötzlich vor einem kleinen (aber lösbaren) Problem.

Die Buchpreisbindung schlägt zurück

Amazon wird den bisherigen Nettopreis automatisch auf den Bruttopreis hochrechnen. Das führt dazu, dass ein Buch, das bisher für 2,99€ zu haben war in Deutschland (19% MwSt) plötzlich 3,46€ und in Östereich (20% MwSt) 3,48€ kosten wird.

Das Ergebnis ist ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung, da es im restlichen Markt (der vom Distributor beliefert wird) weiterhin 2,99€ kosten wird.

Da ich auch fest davon ausgehe, dass einige Abmahnanwälte bereits Spalier stehen, um Selfpublisher mit Abmahnungen zu überschütten, solltet ihr euch mit der Anpassung nicht übermäßig viel Zeit lassen (dazu mehr weiter unten).

2,99€ weiterhin mit 70%

Musste für 70% bislang ein Nettopreis von mindestens 2,60€ erreicht werden (was bei 19% Mehrwertsteuer 3,10€ bedeuten würde), steuert Amazon die Ausschüttungen nun über den Brutto-/Verkaufspreis. Als neue Untergrenze für die 70%-Ausschüttung ist nun ein Preis von 2,99€ möglich. Damit können die alten Preise gehalten werden, wenn auch mit deutlich sinkenden Tantiemen für die Autoren.

Für mich bedeutet das, dass ich meine Verkaufspreise erhöhen werde. Für ein Buch, das bisher 2,99€ gekostet hat, werde ich vom 1.1. an 3,99€ nehmen. Dies bedeutet, dass ich meine Tantiemen halten kann. Tatsächlich werde ich sie sogar leicht erhöhen, mit 30 Cent aber nicht stark.

Die Panikmacher

Es gibt sie leider immer wieder. Diejenigen, die falsche Informationen verbreiten und Panik schüren, um daraus ihren eigenen Vorteil zu ziehen. Derzeit kann ich einige dieser Spaßvögel beobachten, die falsche Informationen verbreiten.

Sie erzählen dann gerne, dass eine Erhöhung auf 3,99€ für die Autoren einen Verlust bedeuten würde und raten daher dazu, höhere Preise zu nehmen. Wenn man sie dann darauf hinweist, dass das nicht stimmt, werden falsche Zahlen präsentiert, die lassen sich aber leicht widerlegen. Wenn man mal schnell selbst nachrechnet.

Dafür haben sie ganz eigene Motive, die nicht schwer zu durchschauen sind, Wenn sie selbst ihre Preise auf 4,99€ anheben und der Rest auf 3,99€ (oder sogar bei 2,99€ bleiben und damit dann tatsächlich niedrigere Tantiemen in Kauf nehmen), dann sind sie plötzlich preislich über dem Durchschnitt – und dann kaufen die Leser vermutlich nicht mehr bei ihnen. Sie selbst wollen aber die höheren Preise, um ihre eigenen Einnahmen zu steigern, was allerdings nur funktioniert, wenn sie dem Rest des Marktes ihre gefälschten Zahlen weismachen können.

Das ist aber nicht die einzige Panik, die sie verbreiten wollen. Lasst euch davon (und von allen anderen Panikmachern) nicht verunsichern. Im Gegenteil, geht dagegen vor und weist andere Selfpublisher darauf hin, dass Panik unnötig ist.

Wann den Preis anpassen?

Das ist die Frage, die nun relevant wird. Wann solltet ihr den Preis ändern, um den Abmahnanwälten von weiter oben zu entgehen?

Erstmal gilt auch heir: Keine Panik! Das ist der Leitsatz der gesamten Situation.

Es ist ausreichend, wenn ihr die Preisänderungen am 1.1. bei KDP vornehmt, vorher würde nur zu Chaos führen, da Amazon das neue System zur Preisgestaltung (und damit auch die Senkung der Nettogrenze für 70% Tantiemen) erst am 1.1. vornimmt. Wenn ihr am 1.1. im Urlaub und ohne Internet seid, dann müsst ihr euch hier ebenfalls keine Sorgen machen. Der Preis muss zeitnah angepasst werden, aber niemand muss am 1.1. um 0:00 Uhr bei KDP herumklicken. Kein Gericht wird hier jemanden verurteilen, der sich ernsthaft bemüht hat, die Buchpreisbindung einzuhalten.

Sobald ihr die Änderung eingetragen habt, ist eure Pflicht getan. Selbst, wenn Amazon dann noch etwas braucht, um den Preis zu ändern. Wichtig ist ausschließlich, dass ihr die Änderung vornehmt, nicht wann Amazon sie umsetzt.

Solltet ihr, so wie ich, am 1.1. insgesamt eine Preisanpassung vornehmen, dann würde ich die beim Distributor schon ein oder zwei Tage früher vornehmen, um bei Amazon dann am 1.1. nachzuziehen. Da die meisten Shops ein paar Tage brauchen, um Preisänderungen vorzunehmen, stellt das kein Problem dar. Bedenkt auch, dass der 1.1. ein Feiertag ist, dann der Freitag und gleich darauf ein Wochenende folgt. Es kann also sein, dass hier eine deutliche Verzögerung zu spüren ist. Darum müsst ihr euch aber keine Sorgen machen, da es nicht in eure Pflicht fällt, den Preis in allen Shops am gleichen Tag zu ändern. Ihr müsst sie lediglich über die Preisänderung informieren.

Mit der Umstellung beim Distributor habt ihr das getan.

Keine Panik!

Und zu guter Letzt nochmal der Hinweis: All diese Sorgen habt ihr so oder so nur, wenn ihr KDP einzeln bedient. Wenn ihr eure Bücher vollständig über einen Distributor laufen lasst, dann müsst ihr euch um all das keine Gedanken machen und könnt in aller Ruhe ins neue Jahr starten.

Sollten Fragen offen bleiben, stehe ich den Kommentaren gerne für deren Beantwortung bereit.

Nachtrag

Bookrix hat heute einen Preisrechner veröffentlicht, auf dem sich nachsehen lässt, wie die Autorenmarge sich ab dem 1.1.2015 verändern wird.


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6 Gedanken zu “Neue Mehrwertsteuer auf E-Books ab 1.1.2015 (UPDATE)

  • Kerstin Cordes

    Danke Daniel! Jetzt blicke ich endlich da durch! Bin ja auch bei Bookrix. Habe letztens meine Bücher alle auf 2,99 Euro erhöht. Ich dachte ich müsste jetzt vielleicht noch mal erhöhen. Hatte wirklich schon Panik! Jetzt kann ich mich wohl doch zurück lehnen.
    Liebe Grüsse von Kerstin

    • Daniel Autor des Beitrags

      Wie ich im Blogbeitrag schon geschrieben habe, wird das zukünftig sogar der einzige Weg sein, wie man den Preis eingibt, da nur auf die Art die Buchpreisbindung über die verschiedenen Steuersätze hinweg einhaltbar ist.
      Andernfalls würden Bücher bei Amazon in Östereich mehr kosten als im Rest des Handels oder umgekehrt in Deutschland weniger.

      • Andreas

        Ich fand zwar die 3% Umsatzsteuer von Amazon besser als das was der Gesetzgeber uns im Jahre 2015 aufzwingt, aber die Bruttopreiseingabemöglichkeit bei Amazon ab 2015 – finde ich – macht die Situation für Selfpublisher administrativ einfacher.