Leistungsschutzrecht kassiert weitere Schlappe


Kleinkram2Es ist immer wieder schön, wenn ein mit Bestechungsgeldern ääähhh Schmiergeld gekauftes ääähhhh mit Parteispenden gespendetes Gesetz dann in der Ausführung für die Lobbyisten voll nach hinten losgeht.

Die vom Springerverlag geführte VG-Media hat sich letztes Jahr ein Gesetz gekauft gespendet mit dem jeder, der auf etwas linkt und dabei eine undefinierte Zahl an Worten aus dem Text verwendet, ihnen Geld zahlen muss. Sie nannten es Leistungsschutzrecht und behaupten bis heute steif und fest, davon würden die Autoren profitieren.

Das ist natürlich gelogen! Die einzige, die davon profitieren sind die Verlage. Die Autoren der Texte, also die, die wirklich etwas leisten, haben davon absolut nichts.

Aber weiter im Text. Nun dachte man sich, dass man (vor allem) Google damit wunderbar erpressen könnte.

“Du machst für uns Werbung, indem du die Leute zu uns führst, nun zahle uns auch noch Geld dafür, dass du für uns Werbung machen darfst.”

Dass dieser Gedankengang absolut absurd ist, sollte eigentlich jedem klar sein. Seit wann zahlt schließlich der Besitzer einer Litfaßsäule dafür, dass Plakate auf sie gekleistert werden? Dafür hat schlicht und ergreifend derjenige zu bezahlen, der sein Plakat da drauf haben will. Eigentlich wäre es also an Google gewesen, Geld von den Verlagen zu verlangen, damit man sie bewirbt.

Diese logische Argumentation hat unsere mit Bestechungsgeld und Vorstandsposten äähhh denklahmen Politiker natürlich nicht interessiert. Aber ich schweife schon wieder ab.

Nun hatte Google als Reaktion angekündigt, künftig keine Textausschnitte der in der VG-Media organisierten Verlage mehr in seinen Suchergebnissen zu listen. Für die VG-Media stand fest: “So geht das nicht!” Wo kämen wir da schließlich hin, wenn jemand der erpresst wird, eine Möglichkeit findet, sich zu wehren. Der Erpresser gehört schließlich ausgezahlt. Oder seht ihr das anders?

Die VG-Media rannte also heulend zum Kartellamt und … scheiterte. Gleich mal ordentlich mit Anlauf. Im Kartellrecht steht schließlich nicht, dass man sich erpressen lassen muss.

Warten wir also ab, wie viel Bestechungsgeld & Vorstandsposten Parteispenden es kostet, damit im Kartellgesetz demnächst etwas drinsteht, wodurch man sich erpressen lassen muss. Dass das unsägliche Leistungsschutzrecht von unseren Politikern wieder beseitigt wird, daran glaube ich leider nicht.

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