Pinkelfolter im Einzelhandel


Mal eine kleine Veranschaulichung der Arbeitsbedingungen im Buchhandel:
Eine große Buchhandelskette wollte in Göttingen beide Filialen schließen. Nun bleibt eine von beiden doch erhalten. Auf den ersten Blick klingt das gut, so haben wir nicht den Verlust von zwei Buchhandlungen zu verkraften und die Hälfte der Mitarbeiter kann ihre Jobs behalten.
Wer schon einmal im Einzelhandel gearbeitet hat (habe ich), der wird jetzt die Augenbrauen hochziehen und verstehen, dass das nicht funktionieren kann, dem Rest erkläre ich es jetzt.
Grundlegend ist zu beachten, dass man offenbar 23 Mitarbeiter braucht, um zwei Filialen zu betreiben, aber nur vier, um es für eine zu tun? Das geht vorne und hinten nicht auf.
Nun kommt neben dieser grundlegenden Betrachtung aber noch der Aspekt der Arbeitszeiten hinzu. Auch im Einzelhandel gilt die Fünf-Tage-Woche. Das bedeutet, neben dem Sonntag haben die Mitarbeiter auf die Woche verteilt mal am Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag oder ganz klassisch am Samstag frei. Das organisiert der Schichtplan. Nun stehen also jeden Tag drei Mitarbeiter zur Verfügung.
Nehmen wir Öffnungszeiten von 8 – 20 Uhr an, verbunden mit 8 Stunden Sichten, dann ergibt sich daraus, dass vermutlich jemand alleine morgens da ist, dann über den Tag jemand dazu kommt und die erste Person irgendwann geht, um von Person drei ersetzt zu werden. Person zwei wird dann wohl auch nicht bis Ladenschluss bleiben können.
Damit haben wir Problem Nummer 1: Die Kasse solle im Vier-Augen-Prinzip gezählt werden. Das wird so nichts.
Problem Nummer 2: Menschen müssen pinkeln.
In den Zeiten in denen ein Mitarbeiter alleine ist kann der nicht wirklich auf Klo, außer er schließt den Laden ab. Das wird er auch tun müssen, denn das Vorenthalten einer Toilette gilt als Folter — und foltern tun wir nicht in Deutschland. Wir bringen unsere eigenen Gefangenen in ausländische Foltergefängnisse, um sie dort foltern zu lassen oder helfen anderen Staaten dabei, Gefangene über Deutschland in ausländische Foltergefängnisse zu bringen oder wir sind Bundespolizist in Hannover … Aber Folter ist natürlich trotzdem verboten, also so ein bisschen halt. Außer, es ist ein Wochentag.
Aber gehen wir mal davon aus, dass Folter verboten sei und strafrechtlich verfolgt werden würde. Dann würde der Mitarbeiter also den Laden nach Kunden absuchen, alle Kunden raus scheuchen, den Laden schließen, pinkeln und wieder öffnen. Das macht der zwei Mal, dann wird er gefeuert. Aus irgendwelchen “anderen” Gründen natürlich.
Also dann doch Folter, also halt durch das Auslösen von Existenzängsten.
Aber nehmen wir mal an, man muss in der Zeit alleine wirklich nicht auf Toilette und alles klappt in der Konstellation ganz wunderbar.
Kommen wir also zu Problem Nummer 3: Krankheit!
Man stelle sich mal vor: Menschen werden krank. Schier unglaublich!
Aus dem Zustand, dass immer einer frei haben kann und drei andere zur Verfügung stehen wird nun also entweder: Niemand hat frei! oder: Es ist immer nur eine Person in der Filiale!
Jetzt wären wir wieder bei der Sache mit dem Pinkeln …
Joa, scheiße … für die muss man dann sogar länger zu machen.
Bleiben noch die verbliebenen 19 Mitarbeiter, denen man eine Anstellung in anderen Filialen anbieten will. Die werden ganz sicher alle so nah an Göttingen sein, dass man das mit Familie mal einfach so machen kann, weil man nicht umziehen muss und … ich sehe schon, ihr fallt vor Lachen vom Stuhl.
Dann schließen wir das ganze hier mal ab, mir fällt nämlich beim besten Willen kein Szenario ein, bei dem auch nur fünf dieser neunzehn Mitarbeiter ihren Job behalten werden. Aber da sie alle ein Jobangebot ausgeschlagen haben werden, haben sie auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.

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